Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bestättigen
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Bestätnung
Bestatt
bestatten
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Bestättgeld
(Bestätthaus)
I jemanden
- 1 festnehmen
- 2 ausstatten, verheiraten
- 3 begraben
- 4 jemanden in ein Amt einweisen. Diese Bedeutung ist nicht säuberlich von bestätigen (I) zu scheiden
- 5
- 6 reflexiv: sich in Dienst begeben
II etwas