Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bestandjagd

Bestandjagd

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gepachtete Jagd
  • wird offtermalen das jagen von fürsten ... ihren hof-bedienten ... verstattet, so man gnadenjagden, bestand-jagden ... zu nennen pflegt
    1733 Beck,Forstg. 41
unter Ausschluss der Schreibform(en):