Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Besteller
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Besteller
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II
Beauftragender
- wegen deß bestellers als deß bestelltenNÖLGO. 1656 II 70 § 1Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
bergmännisch: Verleger, Gewerkenvertreter
- um 1300 FreibergStR. VI § 8
- auch sein schaffer der koste, di man heisset besteller1400 Zycha,BöhmBgr. II 105
- besteller oder hamermeister1574 Wenzel,Magy.bány. 370
- ist das iemant ... auzerhalb landes ist, versaumet sein besteller oder sein pfleger 3 gedinge, daz er seiner cost darczu nicht geitoJ. Zycha,BöhmBgr. II 33ff.
- Veith,Bergwb. 97
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IV
Mieter eines Hauses
- das der leiher ... den besteller ... vor außgang der bestentnus außtreiben moͤgenWürtLR. 1555 S. 173Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
V
Anstifter
- hat die straff gegen den besteller statt1751 CJBavCrim. I 12 § 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)