Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Besthauptsfall
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Besthauptsfall
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wie Besthaupt; Situation, in welcher das Besthaupt (eigentlich) fällig wird
- so sollt u. g. h. der besthoptfal werden1488 SchweizId. I 740f.Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- wenn der besthauptsfall sich bei 10 jahren mehrmals ergiebt, soll er nur einmahl erhoben ... werden1777 Kamptz,PreußProvR. III 348Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)