Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bestimmen

bestimmen


I von Sachen: festsetzen
-- aussagen
  • soll der verköffer vor gericht bestimen und sagen ... wie der verkoüff ergangen ... sye
    1493 TübStR. 54
II von Personen: namhaft machen, einsetzen
-- vor Gericht laden
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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