Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bestreiten

bestreiten


I anfechten
  • einen sach ohne ... ursach ansprechen, bestreiten oder vor recht ziechen
    1696 Büeler 122
  • cessionen solcher forderungen und rechten, welche ... bestritten werden
    1785 Tessin/ZSchweizR.2 27 (1908) 230
II verfügen
  • solches ... lantgericht zu jederzeit zu bestreiten macht hat
    17. Jh. ÖW. VI 183
III bezahlen
-- durchführen
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):