Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beutellehen
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Beutellehen
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- es sey mannschafft, ritterlehen, peutllehen, khůrchlehen, kapellehen, altarlehen, vogthey1394 KremsmünsterUB. 347
- zu peitllehen verlihen1574 MBoica 25 S. 87Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann ... mit ainem peutllehen, es sei durch kauf, übergab, tausch oder in ander weeg ain verwandlung geschiecht16. Jh. ÖW. IX 737Faksimile (ca. 46 KB)
- welche [Lehen] man aber ungeadelten persohnen ... verleihen thuet, die nennt man peütllehen, und fleüst diser nam daher, daz angeregte persohnen ihr inhabendes lehenguet ... mit ainer peütlgaab verdienen und dem lehensherrn ain gewiße lehensteüer ... raichen16. Jh. NÖLehntraktat 4 § 2
- 1604 MittSalzbLk. 7 (1867) 169
- beutellehen seynd ... die ... welche entweders anfangs um geld von dem lehen-herrn erkaufft werden, oder, da gleich ein gnad darbey fürgegangen, jedoch ein jährlicher dienst darauff gelegt worden ist; ... dahero sie dann auch den namen von dem beutel haben, daß sie nemlich jährlich dem herrn in den beutel dienen17. Jh. FinsterwalderObs. IV 290
- 1721 Bluemblacher 29
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- 1727 Lünig,CJFeud. II 465
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- beutel-lehen ..., bona censualia, welche ... mit dem völligen eigenthum ... übergeben werden mit dem vorbehalt, daß er alljährlich einen gewissen zinß ... dem gewesenen eigenthumsherren oder seinen erben zum angedencken ... abstatte1728 Leu,EidgR. II 49Faksimile - in Google Books
- 1753 CJBavJud. 18 § 4
- wenn das lehen so beschaffen ist, daß man ritterdienste hievon zu leisten hat, so heißt es ein ritterliches oder adeliches, sonst aber ein beutel- oder gemeines lehen1756 CMax. IV 18 § 4Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- lehen ... in beutel- und ritterlehen getheiletoJ. Beckmann,Idea 279Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bauern- oder beütellehenoJ. Chorinsky,Mat. II 347
- von den gemainen unadelichen recht- und beütllehenoJ. OÖLTfl. III 6, 11
- Berghaus I 268
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- ÖstStWB.2 III 479
- NÖsterr./ÖW. XI 619
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- Scheidemantel,Repert. I 368
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