Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Beutelmühle
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Beutelmühle
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vgl.
Beutellohn
- wenn sollich mehl an der beitelmülin gebeitelt würdt, von jedem imin 4 heller beitellon ... nemmen1560 WürtLändlRQ. II 875Faksimile (ca. 50 KB)
- ferner soll kein muͤller eine beutel-muͤhle haben, oder ihm selbst machen1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 657Faksimile - in Google Books