Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bevogtung
Artikel davor:
Beutenteil
Beutung
Beutwispel
Beutzettel
bevennossen
bevettert
bevilen?
bevogten
bevogtigen
Bevogtigung
Bevogtung
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Setzung eines Vormundes, Vormundschaft
- 1435 RottweilHGO./ZRG.2 Germ. 41 (1920) 361 [und öfter]
- ob ein burger in siner krankheit und dem todbett sine kind einem andern in bevogtung und pfläg ze haben bevälhen1512 BruggStR. 155Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- von der minderjärigen und anderer dürfftigen personen bevögtung, verpflegung und bevormůndungWürtLR. 1555 S. 198Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- 1619 CoutYpres I 52
- Niedersimmental 159 [und öfter]
Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II
Entmündigung
- wann jemand von übelen haushaltens wegen, als ein verschwender, bevogtet wird, so soll solche bevogtung sogleich offentlich bekant gemacht werdenBernGS. 1762 IV 4
- bis zu der aufhebung der bevogtung oder verrufung1824 BernCGB. 17, 2
III
- alle rechte des dorfs, als bevogtung der daselbst sizenden und dahin ziehenden dorf-burgeren und einsäßen ... auszuüben berechtiget1751 ArgauLsch. I 346Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"