Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beweglich

beweglich

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bewechlich, beweig(e)lich 

I fahrend, bewegbar
II
  • so muß [ihm] der kläger die gewehr bestellen ... mit aufgehobenen fiengern und beweglicher zungen
    16. Jh. BreslStR. 78
III triftig, gewichtig
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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