Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bewehren

bewehren

ahd. biwerren; as. ags. biwerian; hd. Nebenformen bewären, bewöhren 

I sich verteidigen, wehren
-- gerichtlich verteidigen
II etwas verbieten
III sich weigern
IV behindern, im Besitz stören

V
bewaffnen
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):