beweinen
beweinen
mit Wein versehen
reflexiv: sich betrinken
gerichtliche Weingebühr entrichten
"zahlte ein Huber seine Zinse nicht, so wurde sein Gut von dem Meier, in Gegenwart einiger Zeugen, für eingezogen erklärt. Um dem Schuldner Frist zu geben, wiederholte man dies Urteil zu verschiedenen Zeiten und trank dabei jedesmal, auf seine Kosten, eine gewisse Quantität Wein. bewinen ist demnach so viel als für eingezogen erklären" Schmidt,ElsWB. 38