Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): beweislich

beweislich

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I erweislich, nachweisbar
II etwas beweislich machen nachweisen
III beweiskräftig
IV
beweisliche zeugen Beweiszeugen
  • diese gezeugen werden verlegliche gezeugen der beweislichen zeugen [genent]
    1541 König,Proz. 96
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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