bewerfen
bewerfen
reflexiv: sich berufen, sich beziehen auf
-
damit derselbe [Prozeßgegner] ... sich ... keinesweges auf eine vortheilige überlegung, oder allenfalls erschleichende unvertheidigung bewerfen möge1767 Sonnenfels,GesSchr. III 29
-
so wird sich dießfalls auf die ... ordnung vom 15. vii. 1794 beworfen1795 WürtLändlRQ. I 395 Faksimile