Bewilligungsschein
Bewilligungsschein
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bewillingungs- und freiheitsschein [Von Seiten der Güter an die Bauern erteilt, in den Städten zu leben oder sich wohin zu begeben]1769 Gutzeit,Livl. I 131 Faksimile
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ohne vorweisung ... der bewilligungsscheinen des obern ehegerichts [soll] keine ehe eingesegnet werden1787 BernStR. VI 2 S. 800 Faksimile