bewittumen
bewittumen
I
eine Kirche ausstatten
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zu stiften, begaben und bewydomen ... ein ewig pfründe zu uffenthaltung eines priesters1484 FreibDiözArch. 27 (1899) 274
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die pfarr und kirchendiner ... mit notturftigen einkommen ... zu uersorgen vnd zu bewidumben1539 MittOsterland 2 (1845/48) 175 Faksimile
II
eine Frau mit Wittum versehen
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seiner haußfrawen ... 1000 g. ... vermachen vnd sie darauff wurcklich bewidumen vnd verweisen1597 Eberstein² I 200 [vgl. DWB. I 1787] Faksimile
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wittib, welche durchaus mit der gravschaft B. bewittumt bleiben, und ihm dieselbe nicht abtretten wolte1668 Fugger,Ehrensp. I Kap. 7