Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bezecht

bezecht

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einer Zeche, Zunft angehörig, eine solche bildend
  • auf diesem freimarkt steht jedem bezechten fleischer aus andern städten ... frei, ... fleisch hereinzuführen
    1642 Merschel,Rawitsch 31
  • jedoch werden dergleichen ... handwerker ... in die mit bezechten zuͤnften besetzten oͤrter ihre ... arbeit zum verkaufe zu bringen nicht befugt sein
    1740 ÖstVerordn. I 205