Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bezecht
Artikel davor:
Bezahlungstermin
Bezahlungsverordnung
Bezahlungszeit
Bezahlungszettel
Bezahlzeit
bezarten
bezaubern
Bezaun
bezäunen
(Bezäunung)
bezecht
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
einer Zeche, Zunft angehörig, eine solche bildend
- auf diesem freimarkt steht jedem bezechten fleischer aus andern städten ... frei, ... fleisch hereinzuführen1642 Merschel,Rawitsch 31
- jedoch werden dergleichen ... handwerker ... in die mit bezechten zuͤnften besetzten oͤrter ihre ... arbeit zum verkaufe zu bringen nicht befugt sein1740 ÖstVerordn. I 205
Artikel danach:
(bezehnten)
bezeichnen
(Bezeichnung)
Bezeig
Bezeigbote
bezeigen
bezeihen
Bezeihen
(Bezeiher)