Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Blasengeld

Blasengeld


I Abgabe vom Branntweinbrennen
  • daß er ... blasen-geld, solange er den brandt continuiret, in die amtsregister bezahle
    1707 Helmkampff 22
II Kleingeld, das man im Beutel (Blase) mit sich trägt
unter Ausschluss der Schreibform(en):