(Bleicherrecht)
(Bleicherrecht)
pleicherrecht
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wann ... einer das pleicher- und zunftrecht zu erkaufen willens ist, ... was ihme ... für das einstands oder pleicherrecht beneben der zunft ordinari gebühr in die lad zu erlegen uferlegt werden solte1665 Schmoller,StraßbTucherZft. 329 Faksimile