Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bluträcher

Bluträcher

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  • als mörder ... der majestät ... in des reiches acht ... erkläret, auch ihre lande und herrschaften den bluträchern und jederman preis gesprochen
    1668 Fugger,Ehrensp. III Kap. 1
  • J. Weisweiler, Buße (Halle 1930) 164 Anm. 3
unter Ausschluss der Schreibform(en):