Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bodenweizen

Bodenweizen

  • jedtweder vnterdhan ... sein jedess jahrss schuldig auff den speicher der recepte zu F. zu liuern ein rent nent sich bodenzinss oder bodenweitzen, jedweder einen sester weitzen
    1709 JbLothrG. 5, 2 (1893) 163
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