Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bodenzinskontrakt

Bodenzinskontrakt

  • der erb- oder bodenzinscontract ist, da jemand ein ligendes gut ... auf langwirrige zeit ... zu nutzen hinleicht, jedoch mit vorbehalt des eigenthumbs
    1709 Mutach 103
unter Ausschluss der Schreibform(en):