Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Börtmann

Börtmann

böertman, beurtmann 
der Verpflichtete, der zu fahren an der Reihe ist
  • wenn also solcker schipper affgelecht ..., so schall van stunden an de negestfolgende böertman anleggen
    1613 Baasch,Börtfahrt 70
  • es sollen allemal 2 schiffe auf Rouen in ladung liegen, einer als beurtmann, der andere als booglegger, um die zu vertheilenden güter einzunehmen
    1771 QHambSchiffahrt 319
  • Berghaus I 134
  • Kluge,SeemSpr. 132
unter Ausschluss der Schreibform(en):