Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Bojenlinie)
Artikel davor:
Bohne
Bohnenamt
Bohnengericht
Bohnenmarkt
Bohnenstück
(Bohnenzehnt)
Bohnenzoll
Bohnherr
Boje
bojen
(Bojenlinie)
nd. boylinie
Bojenankerkette
Bojenankerkette
- leidet ein schif schaden auf eiens andern schifs ancker, das ohne boyen liegt, so soll [dieses] ... den schaden gantz bezahlen, es sey dann, daß die boylinie gebrochen were1614 HansSeeR. X 4Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- kein boyriep oder boylinie, so über 3 faden länger als das wasser tief ist, ... gebrauchen1727 PreußSeeR. IX 30