Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Bojenlinie)

(Bojenlinie)

nd. boylinie 
Bojenankerkette
  • leidet ein schif schaden auf eiens andern schifs ancker, das ohne boyen liegt, so soll [dieses] ... den schaden gantz bezahlen, es sey dann, daß die boylinie gebrochen were
    1614 HansSeeR. X 4
  • kein boyriep oder boylinie, so über 3 faden länger als das wasser tief ist, ... gebrauchen
    1727 PreußSeeR. IX 30