Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bote-bote
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(Botdingsrecht)
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Botdingtag
1Bote
2Bote
bote-bote
- welcker man den anderen schlöge unerlick efft up vorsonede boete [up unversönede bote; up (versonende) boete; up bode; up bothe; up bötte bote; up bütte bote]1426 Siebenharden. Art. 7
- vom unehrlichem schlagen, oder bote auf bote. - wer einen mann auf bote bote oder unehrlichen schluͤge, der soll ehrloß seyn, und in den Siebenharden keinen frieden ... haben1572 NordstrandLR. III 34 [dazu die Erklärung: es heißet aber einen auf bote bote schlagen, einen von hinten zu schlagen oder sonsten unversehens und unverwarnet überfallen.]
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