Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): botengehen

botengehen

sich als Boten gebrauchen lassen
  • das hutgeld der juden ... soll ... erhöhet werden, weilen sie sonsten in der gemeind nichts arbeithen noch bottengehen 
    1698 ErmreuthGemO. 90
  • RhWB. I 886
  • Schmeller2 I 308
unter Ausschluss der Schreibform(en):