Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): botenlaufen
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sich als Boten gebrauchen lassen (im Frondienst)
- es soll ein jeder inwohner des gleißhammers ... bothen zu laufen gehalten sein1691 JbMittelfrk. 22 (1853) 79
- botten lauffen ist ... eine gebraͤuchige scharwerk1756 CMax. II 11 § 3Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Schmeller2 I 308
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