Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Botenstab

Botenstab

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Stab des Gerichtsboten
  • es solle auch der gerichtsbott ... ahn bestimpten tagh den ... ambtleuthen sein ambt mit seinem bottenstabe zu übergeben schuldigh ... [sein]
    1574 LuxembW. 255
  • DWB. II 276
  • v.Amira,Stab 25