Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Botenstab
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- es solle auch der gerichtsbott ... ahn bestimpten tagh den ... ambtleuthen sein ambt mit seinem bottenstabe zu übergeben schuldigh ... [sein]1574 LuxembW. 255Faksimile - in Google Books
- DWB. II 276
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- v.Amira,Stab 25
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