Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Botschaftgehen

Botschaftgehen

  • das bothschaftgehen ist eine solche fröhne, bey welcher die cossaten und häusler diejenigen briefe oder mündliche nachrichten hinweg tragen oder überbringen müssen, welche die gerichts-herrschaft ihnen zu bestellen anbefohlen
    1749 Klingner I 114