Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Botzenhüter/Botzenhüter

Botzenhüter

zu Botzen "Trieb des Weinstocks"
Weinbergswächter
bdv.: Grünhüter
  • daß die bergherrn ... die blancken aber jedes jahrs fleissig, und zwar ehe der stock anfangt zutreiben, nach nothdurfft, damit niemand wegen bestellung der von alters her niemahls gebraͤuchig gewesten potzen- oder gruͤen-huͤter in mehrere unkosten eingelaitet werde, repariren
    1666 CAustr. II 431

Botzenhüter

zu Botzen "Trieb des Weinstocks"
Weinbergswächter
bdv.: Grünhüter
  • daß die bergherrn ... die blancken aber jedes jahrs fleissig, und zwar ehe der stock anfangt zutreiben, nach nothdurfft, damit niemand wegen bestellung der von alters her niemahls gebraͤuchig gewesten potzen- oder gruͤen-huͤter in mehrere unkosten eingelaitet werde, repariren
    1666 CAustr. II 431