Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Botzettel)/(Botzettel)

(Botzettel)

I Strafzettel
  • gleich gestalt und poen sollen auch bottzettel nicht gefordert oder mitgetheilet werden, ausgenommen in herrn brüchen und nach rechtlichen erkenntnissen
    oJ. HadelnLR.(Pufendorf) II 24
II Zahlungsaufforderung
  • dritte und vierte bottzedlen 
    1752 ArgauLsch. I 352
unter Ausschluss der Schreibform(en):

(Botzettel)

I Strafzettel
  • gleich gestalt und poen sollen auch bottzettel nicht gefordert oder mitgetheilet werden, ausgenommen in herrn brüchen und nach rechtlichen erkenntnissen
    oJ. HadelnLR.(Pufendorf) II 24
II Zahlungsaufforderung
  • dritte und vierte bottzedlen 
    1752 ArgauLsch. I 352
unter Ausschluss der Schreibform(en):