Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Botzettel)/(Botzettel)
Artikel davor:
(Botung)
Botwandel
botwandelhaftig
(Botwar)
Botwarei
Botwareier
(botwaren)
Botwarer
Botweibel
Botzenhüter
(Botzettel)
vgl.
Botenzettel
I
Strafzettel
- gleich gestalt und poen sollen auch bottzettel nicht gefordert oder mitgetheilet werden, ausgenommen in herrn brüchen und nach rechtlichen erkenntnissenoJ. HadelnLR.(Pufendorf) II 24
II
Zahlungsaufforderung
- dritte und vierte bottzedlen1752 ArgauLsch. I 352Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
(Botzettel)
vgl.
Botenzettel
I
Strafzettel
- gleich gestalt und poen sollen auch bottzettel nicht gefordert oder mitgetheilet werden, ausgenommen in herrn brüchen und nach rechtlichen erkenntnissenoJ. HadelnLR.(Pufendorf) II 24
II
Zahlungsaufforderung
- dritte und vierte bottzedlen1752 ArgauLsch. I 352Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
Botzwang
bouillonisch
Boxmann
Boyl
Boynedinghöring
bozener
brabantisch
brach
Brachacker