Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bräuberechtigt

bräuberechtigt

zum Brauen berechtigt
  • der den braͤuberechtigten individuen gebuͤhrende braͤunutzen
    oJ. ÖstVerordn. I 75
-- mit Brauberechtigung verbunden
  • auf einer wüsten brauberechtigten baustelle
    1782 NdLausMitt. 15 (1920/21) 225
unter Ausschluss der Schreibform(en):