Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bräubuch
Artikel davor:
Bratlehen
Bratschaft
Brätsche
Bratspieß
1Bräu
2Bräu
Bräuamt
Bräubank
bräuberechtigt
(Bräubrief)
Bräubuch
- ungeachtet er ... des privilegii der hochfürstlichen räthe, vermöge dessen sie allenfalls sich selbsten einen tag auszuwehlen, und zu dem ende das braubuch von ihm abzufordern befugt ... erinnert worden1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 166Faksimile - in Google Books
Artikel danach:
Brauch
(brauch)
Brauchbuch
Bräuchde?
brauchen
(Brauchender)
(Braucher)
(Brauchgeld)
Brauchgewere