Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bräute

Bräute

brait, mhd. briute 
Beilager, Hochzeitsfeier
-- erste Hochzeit [Verlobung und Übernahme des liegenden Besitzes] HessBlVk. 1 (1899) 9

unter Ausschluss der Schreibform(en):