Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brandhuhn

Brandhuhn

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Huhn als Abgabe für die Erlaubnis des Brandrodens
  • es solle den vogtholden ... ein brand erlaubt, davon sie die gebräuchigen brandhüner dienen sollen
    1606 ÖW. VI 74
  • ist ieder koter ... wanehe der aufbrant beschicht, einem zeitlichen wiltforster 2 branthoner zu geben schuldig
    1634 BeitrNRh. 25 (1912) 12
  • Unger,SteirWsch. 108