Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brautbaum

Brautbaum

"im 18. Jahrhundert mußten Mannspersonen aus den Holzgegenden, die sich verheiraten wollten, einen obrigkeitlichen Schein einliefern, daß sie eine Anzahl Bäume gepflanzt hätten" SchleswHWB. I 548