Brauthuhn
Brauthuhn
Hühnerabgabe zur Hochzeit des adligen Herren
vgl.
Brauthafer,
Brauthahn (II)
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was die braut-haffer und braut-huͤhner angehet, so muß ein jeglicher bauer und gemeindsmann der 6 dorffschafften des euser-gerichts ... ein huhn und eine meste haffers ... demjenigen schencken, welcher heurathet1734 Estor,KlSchr. I 73