Brautlaufsbrief
Brautlaufsbrief
Ehevertrag
vgl.
Hielichsbrief
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nach inhalde eines virschribenen brutlaufsbrief zuschen E. J. und G.1401 Frankfurt am Main/LSchrP. 189 Faksimile
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es mag auch vnder elüten eins dem andern vsumfructum aller seiner gütter in hynlychs brieffen durch geding verschrieben / also das soliche pacta vnd geding des vsufructum halb in solichen brautlauffbrieffen verschrieben crefftig sein sollen vnd moͤgen / des eygenthumbs jre yedes disponiren nach seinem gefallen1509 FrankfRef. 1509 fol. 27r Volltext (und Faksimile)
- DWB. II 336 Faksimile