Brautlaufsbrief

Ehevertrag
  • nach inhalde eines virschribenen brutlaufsbrief zuschen E. J. und G.
    1401 Frankfurt am Main/LSchrP. 189 Faksimile
  • es mag auch vnder elüten eins dem andern vsumfructum aller seiner gütter in hynlychs brieffen durch geding verschrieben / also das soliche pacta vnd geding des vsufructum halb in solichen brautlauffbrieffen verschrieben crefftig sein sollen vnd moͤgen / des eygenthumbs jre yedes disponiren nach seinem gefallen
    1509 FrankfRef. 1509 fol. 27r Volltext (und Faksimile)
  • DWB. II 336 Faksimile