Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brautschatz

Brautschatz


I
I 1 Aussteuer, Mitgift
I 2 auch für Söhne
I 3 übertragen
  • wo bey dem eintritte in ein kloster die bestellung eines geistlichen brautschatzes gewöhnlich ist
    1794 PreußALR. II 11 § 1185
II Heiratsabgabe an die Ortsobrigkeit
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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