Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brautvieh
Artikel davor:
Brautteiding
Brautteidingsbrief
Brauttisch
Brauttrösten
1Bräutung
2Bräutung
Brautvater
Brautverschenken
Brautvertrinken
(Brautvetter)
Brautvieh
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Abgabe der Untertanen bei Ausstattung der Herrschaftskinder
- braut-vieh wird eine abgabe an kaͤlbern, laͤmmern, huͤnern, gaͤnsen oder andern vieh, auch wohl an haber, eyern und dergleichen genennet, welche die unterthanen ihrer gerichts-obrigkeit, wenn letztere ihre kinder ausstatten, an manchen orten zu entrichten schuldig seyn1753 Hellfeld I 736Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)