Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brettgeld

Brettgeld


I eine Gerichtsgebühr; urspr. auf das Brett (V) zu erlegen
  • nach dem aber die procuratores biß daher vil vnnottuͤrfftiger vnd vberfluͤssiger termin ... gehalten, ... darauß er volgt, daß fuͤr solche termin vnd receß, auch das eynschreyb vnd brettgelt gefordert, vnd den partheyen abgenommen, vnd ... wider die gebuͤr, beschwaͤrt
    FrankfRef. 1578 I 40 § 3
  • eynschreib vnd bretgelt 
    1597 Meurer,Liberey I 214
  • tax der sportuln und brett-gelter, so wol bey gericht als schoͤffen-rath
    1676 SammlVerordnFrankf. VIII 1485
II Geld für Beköstigung der Stadt- und Burgwächter
unter Ausschluss der Schreibform(en):