Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Briefgeld

Briefgeld

Urkundengebühr, Kanzleikosten
-- dasselbe wie Siegelgeld
  • die herrschaft gibt dem landschreiber ... 50 gulden und das brieffgelt 
    1480 Eyb,NürnbLG. 65
  • Stallaert I 287
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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