Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Briefwechsel

Briefwechsel

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • verträge können nicht nur persönlich ... sondern auch durch briefwechsel errichtet werden
    1794 PreußALR. I 5 § 86
unter Ausschluss der Schreibform(en):