Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): bringen
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I sinnliche Bedeutung
- 1 mit sachlichem Objekt
- a etwas einbringen
- b zusammenbringen
- c überbringen, tragen
- d fortbringen
- e zutrinken
- 2 mit persönlichem Objekt
II übertragen
- 1 mit sachlichem Objekt
- a vor Gericht, vor die entscheidende Stelle bringen
- -- Zeugenbeweis führen
- b etwas vollbringen
- c sein Recht auf das Gut zur Lehnserneuerung nachweisen
- -- den Herrn zur Verteidigung anrufen
- d (erblich) herbringen, überliefern
- e sich aneignen, an sich nehmen
- f an jemanden anders bringen, jemandem übergeben
- g aufzeichnen
- h bekannt machen
- i referieren, dem Auftraggeber berichten
- j eine Abgabe aufbringen
- -- auf etwas legen
- k ausmachen, ergeben
- -- bedeuten
- l rechnen
- m enthalten
- 2 mit persönlichem Objekt
III Verschiedenes. Schaden
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