Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brückenerbe
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Brückbrot
(Brückenbuße)
Brückdenar
Brückendienst
Brückending
Brückenerbe
Fähreneigentümer
- brückenerben, ob die brücke in pachtung, oder als ein lehen haben, kann ich nicht mit gewisheit angebenoJ. Gercken,Reisen III 324