Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Brückhaus

Brückhaus

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  • nachdem die vier häuser in ... H., die man nennt die brughäuser, ... gefreyt ... seyen, daß sich kein ... ander unterstandten haben soll, sacksalz ... über die prucken ... auszugeben
    1515 Lori,BairBergr. 148