Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Bubenhuhn

Bubenhuhn

"bäuerliche Abgabe als Zeichen der Eingehörigkeit"
  • [dass die Küchen-huͤhner] mit den ... zinshuͤhnern, die man dem gutsherrn gab, den faßnachts- und verspruchhuͤhnern zum bekenntniß der schutzherrschaft, den gartenhuͤhnern zum bekenntniß der zehntbarkeit des gartens, den laubhuͤhnern fuͤr die erlaubniß laub und streu zu sammeln, und den bubenhuͤhnern als bekenntniß der eingehoͤrigkeit nicht zu verwechseln sind
    1798 Lang,Ansb. I 44
unter Ausschluss der Schreibform(en):