Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Buchhaltung

Buchhaltung

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  • soll hierinnen gute buchhaltung ... geschehen
    1693 AbhSchweizR. 28 S. 164
  • gute und geflißne buchhaltung und rechnung tragen
    1704 MellingenStR. 434
II wie Buchhalterei 
  • die rechnung ... soll ... der buchhaltung zur revision eingesendet werden
    1756 Hof/ZMährSchles. 12 (1908) 57
unter Ausschluss der Schreibform(en):