Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Büchsengeselle
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Büchsenältester
Büchsenbeschauer
Büchsenbrief
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Büchsengeselle
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I
Geselle, der nicht gegen bestimmten Lohn, sondern mit Gewinnbeteiligung bei seinem Meister arbeitet
- 1690 Beier,HdwGesell. 26f.
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- daß er [ein verschlossener Brief] einer ganzen bruderschaft vorgelesen wird und ihn nicht etwa die meister oder auch dasige büchsengesellen allein in die hände kriegen1799 Wissell,Hdw. I 488
- Beier,HdwLex. 73
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- Beier,HdwLex. 148
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- Zedler IV 1839