Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Büchsenknecht
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Büchsengeld
Büchsengeselle
Büchsengroschen
Büchsenherr
Büchsenkassenrechnung
Büchsenkaufmann
Büchsenknecht
Kassen- und Vermögensverwalter der Gilde
- als auch an denselben dreger kum vier schlösse und dazu vier schlüssell sein, soll zu vermeidunge allerhandt verdacht ein jeder buchsenknecht einen schlüssell in seiner verwahrunge haben1620 StettinTräger 332
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